Ratgeber • • 1 Min. Lesezeit
Räum- und Streupflichten kurz erklärt
Was Eigentümer und Verwaltungen im Winter beachten sollten – und wie ein verlässlicher Winterdienst entlastet.
Im Winter müssen Gehwege, Zugänge und oft auch Zufahrten verkehrssicher gehalten werden. Eigentümer und Hausverwaltungen tragen Verantwortung – ein klarer Räumplan und nachvollziehbare Einsätze reduzieren Haftungsrisiken und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Hinweis: Die folgenden Punkte sind eine praxisnahe Orientierung für Objekte in Österreich und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Landes- und Gemeinderecht sowie Ihre vertraglichen Vereinbarungen.
Wer ist in der Pflicht?
In der Regel sind Eigentümer bzw. die von ihnen beauftragte Hausverwaltung dafür verantwortlich, dass öffentliche Gehsteige vor dem Objekt und die privaten Zugänge (Haustüren, Garagenzufahrten, Gehwege auf dem Grundstück) zumutbar begehbar bleiben. Die konkreten Zeiten, Flächen und Streumittel können je nach Gemeinde und Vertrag variieren – deshalb lohnt sich eine schriftliche Leistungsbeschreibung.
Was typischerweise dazugehört
- Schneeräumung an Gehsteigen und Eingängen
- Streudienst bei Glätte (Splitt, geeignete Streumittel laut Vorgabe)
- Garagenzufahrten und Parkplätze nach Vereinbarung
- Freihalten von Notausgängen, Hydranten und Behindertenparkplätzen
- Splittentfernung und Frühjahrsreinigung nach der Saison
Warum Dokumentation zählt
Bei Glatteisunfällen stellt sich oft die Frage: Wurde rechtzeitig und angemessen geräumt bzw. gestreut? Ein professioneller Winterdienst protokolliert Einsätze (Zeit, Fläche, Maßnahme). Das entlastet Verwaltungen und schafft Transparenz gegenüber Eigentümergemeinschaften.
Was ein verlässlicher Winterdienst leisten sollte
- Klarer Vertrag – Flächen, Zeiten, Reaktionsfenster, Streumittel
- Bereitschaft bei Wetterumschwung – nicht nur „montags und donnerstags“
- Erreichbarkeit – ergänzend zum Plan oft ein 24h-Notdienst
- Abstimmung mit der Verwaltung – Schlüssel, Zufahrten, sensible Bereiche
- Nachbereitung – Splitt entfernen, damit Böden und Grünflächen nicht leiden
Unser Winterdienst in Land Salzburg ist genau darauf ausgelegt: planbare Saisonleistung mit dokumentierten Einsätzen und kurzer Anbindung an unser Team in Hallein.
Praxis-Tipp für Verwaltungen
Legen Sie vor Saisonbeginn fest: Welche Flächen sind Pflicht, welche Zusatzleistung? Unklare Grauzonen (Innenhöfe, Müllplätze, Dachzugänge) führen im Ernstfall zu Streit. Eine Begehung im Herbst kostet wenig und spart im Februar Nerven.
Fragen zum Winterdienst an Ihrem Objekt? Schreiben Sie an [email protected] oder rufen Sie +43 664 3934707 an.